Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Geltungsbereich
Für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und der OH Sprinz Schweiz GmbH gelten stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
OH Sprinz Schweiz GmbH behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an deren Webseite, Regelwerken und Bedingungen, einschliesslich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, vorzunehmen.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nicht anerkannt.
Das Angebot von Produkten und Dienstleistungen im Onlineshop richtet sich ausschliesslich an Kundschaft mit Wohnsitz, resp. Sitz in der Schweiz oder Liechtenstein.
Lieferungen erfolgen ausschliesslich an Adressen in der Schweiz oder in Liechtenstein.
2 Information
2.1 Produkt und Preis
Abbildungen von Produkten in Werbung, Prospekten, Onlineshop usw. dienen der Illustration und sind unverbindlich.
Die im Onlineshop angegebenen Preise sind ohne Gewähr und können von OH Sprinz Schweiz GmbH jederzeit und ohne Angabe von Gründen geändert werden. Sie sind in der Regel als Nettopreise zu verstehen. Dazu kommen die Kosten für Arbeiten der Service-Monteure, ergänzende Leistungen, die Kosten für Verpackungen, den Versand, resp. Lieferkosten, Entsorgung, Garantieerweiterungen, Versicherungen etc. sowie die jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer.
OH Sprinz Schweiz GmbH behält sich im Einzelfall und ohne Angabe von Gründen vor, bestimmte Zahlungsarten auszuschliessen und Lieferungen nur gegen Vorauszahlung vorzunehmen.
2.2 Verfügbarkeit und Lieferzeit
OH Sprinz Schweiz GmbH legt grossen Wert darauf, Verfügbarkeiten und Lieferzeiten im Onlineshop aktuell und genau anzugeben. Insbesondere aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen kann es jedoch sowohl bei OH Sprinz Schweiz GmbH selber wie auch bei ihren Händlern und Lieferanten zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.
2.3 Montage und Entsorgung
Die Montage beinhaltet das Ausmessen, die Beratung, Liefern, Auspacken und Montieren der bestellten Produkte inkl. Rücknahme des Verpackungsmaterials durch unsere Service-Monteure und Lieferanten.
Die Entsorgung beinhaltet die Entgegennahme und umweltgerechte Entsorgung der von der Kundschaft bei der Bestellung angezeigten Gegenstände. Diese müssen in Art und Menge in etwa dem bestellten Produkt entsprechen. Die zu entsorgenden Gegenstände sind durch die Kundschaft transportgerecht und auf den vereinbarten Liefertermin der bestellten Produkte bereitzustellen.
Bei Lieferungen ohne gebuchte Montage durch die OH Sprinz Schweiz GmbH erfolgt die Entsorgung zu Lasten des Kunden.
Kann die Montageleistung aufgrund eines vom Kunden zu vertretenen Grundes nicht erbracht werden (z.B. aufgrund von Nichteinhaltung des Montagetermins, falsche Massinformationen, etc.), so hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Montageleistung.
3 Vertragsabschluss
Die Produkte und Preise im Onlineshop, resp. im OH Sprinz Schweiz GmbH-Konfigurator gelten als Schätzung.
Mit dem Absenden der Online-Bestellung verpflichtet sich der Kunde, die angegebene Anzahlung von CHF 329.00 zu leisten.
Das Eintreffen einer Online-Bestellung wird der Kundschaft mittels einer automatisch generierten Bestellbestätigung von OH Sprinz Schweiz GmbH an die von ihr angegebene E-Mail-Adresse angezeigt. Der Erhalt der automatisch generierten Bestellungsbestätigung enthält keine Zusage betreffend den tatsächlichen Preis oder dass das Produkt auch tatsächlich geliefert, resp. montiert werden kann. Die Bestellbestätigung zeigt der Kundschaft lediglich an, dass die abgegebene Bestellung bei Sprinz OH Sprinz Schweiz GmbH eingetroffen ist.
Sobald die Kundschaft die von OH Sprinz Schweiz GmbH verlangte Anzahlung geleistet hat, wird sich innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen ein Service-Monteur beim Kunden melden, um die konkreten Ausmasse aufzunehmen und den Kunden über die konkrete Machbarkeit des Projekts und die Produkte von OH Sprinz Schweiz GmbH zu beraten, resp. um Verbesserungsvorschläge des Projekts zu unterbreiten. Gestützt auf diese konkreten Ausmasse und die konkrete Machbarkeit wird dem Kunden ein verbindliches Angebot unterbreitet.
Dieses Angebot steht jedoch immer unter der den Vertrag auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe.
Der Kaufvertrag kommt für Produkte oder Dienstleistungen von OH Sprinz Schweiz GmbH zustande, sobald die Kundschaft das Angebot unterschriftlich oder per E-Mail annimmt.
4 Liefer- und Montagetermin
Nach Annahme des Angebots wird der Kundschaft ein provisorischer Liefer- und Montagetermin mitgeteilt oder es wird mit der Kundschaft Kontakt aufgenommen und ein individueller Liefertermin vereinbart.
5 Lieferung
Bei Produkten und Dienstleistungen von der OH Sprinz Schweiz GmbH stehen der Kundschaft die Lieferoptionen zur Verfügung, welche im Onlineshop vermerkt sind.
Die Lieferadresse der Kundschaft muss in der Schweiz oder in Liechtenstein und per LKW gut erreichbar sein. Ist dies nicht der Fall, trägt die Kundschaft die allfälligen Zusatzkosten.
Nimmt die Kundschaft die bestellten Produkte am vereinbarten oder angezeigten Liefertermin nicht entgegen, kann die OH Sprinz Schweiz GmbH den Vertrag auflösen (stornieren) und der Kundschaft die entstandenen Lieferkosten und allfällige Wertverluste sowie die obgenannten Stornokosten in Rechnung stellen.
6 Prüfpflicht
Die Kundschaft hat gelieferte Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Lieferschäden zu prüfen.
Bei Speditionslieferungen ist ein allfälliger Lieferschaden auf dem Lieferschein zu vermerken.
Lieferschäden, Falsch- und unvollständige Lieferungen sind, auch für alle Produkte und Dienstleistungen eines Händlers, OH Sprinz Schweiz GmbH innert 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Zustellung schriftlich zu melden.
Ein solches Produkt darf die Kundschaft nicht in Betrieb nehmen. Sie hat es wie erhalten in der Originalverpackung aufzubewahren und den Instruktionen der OH Sprinz Schweiz GmbH zu folgen.
7 Gewährleistung
Bei Werkverträgen/Werklieferverträgen:
Im Falle eines rechtzeitig gerügten Mangels hat die OH Sprinz Schweiz GmbH ein Nachbesserungsrecht. Eine Minderung oder Ersatzforderung ist ausgeschlossen, wenn der OH Sprinz Schweiz GmbH keine Gelegenheit gegeben wurde auf Nachbesserung des Mangels.
Verzichtet die OH Sprinz Schweiz GmbH darauf einen rechtzeitig gerügten Mangel zu beheben, kann sie stattdessen den Minderwert am Werk vom vereinbarten Preis abziehen kann.
Bei Kaufverträgen:
Die OH Sprinz Schweiz GmbH übernimmt während 2 Jahren nach der Lieferung bzw. Filialabholung die Garantie für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit des bestellten Produktes. Die Garantiedauer läuft ungeachtet der Erbringung allfälliger Garantieleistungen weiter. Die OH Sprinz Schweiz GmbH bzw. der Händler kann die Garantie wahlweise durch:
- teilweisen und vollständigen Ersatz durch ein gleichwertiges gebrauchtes/repariertes Produkt;
- kostenlose Reparatur;
- Ersatz durch ein neues Produkt durch OH Sprinz Schweiz GmbH;
- Gutschrift zum Tagespreis, (maximal den Verkaufspreis im Zeitpunkt der Bestellung); oder
- Minderung
erbringen.
Verschleissteile wie insbesondere Dichtprofile, Batterien, Akkus, Netzkabel, Adapter, Leuchtmittel etc. sind von OH Sprinz Schweiz GmbH von der Garantie ausgenommen. Im Übrigen gelten die Haftungsausschlüsse gemäss Ziffer 8. Wir sind gerne bereit, auf Anfrage zu informieren, welche Teile der jeweiligen Lieferung Verschleissteile sind und mit welcher Haltbarkeit bei üblicher Beanspruchung gerechnet werden kann.
Sofern die Herstellergarantie über die Garantie von OH Sprinz Schweiz GmbH hinausgeht, räumt OH Sprinz Schweiz GmbH bzw. der Händler diese der Kundschaft ebenfalls ein.
Alle weitergehenden gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung werden ausgeschlossen.
8 Haftung und Haftungsausschluss
Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet OH Sprinz Schweiz GmbH in keinem Fall für (i) leichte Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (iii) nicht realisierte Einsparungen, (iv) Schäden aus Lieferverzug sowie (v) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von OH Sprinz Schweiz GmbH oder der Hilfspersonen eines Händlers, sei dies vertraglich oder ausservertraglich.
Im Übrigen lehnt OH Sprinz Schweiz GmbH die Haftung bei Vorliegen folgender Fälle ab:
- unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Produkte;
- Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile (z.B. Stromversorgung);
- unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe Abänderung oder Reparatur der Produkte durch die Kundschaft oder einen Dritten;
- höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch OH Sprinz Schweiz GmbH zu vertreten sind, und behördliche Anordnungen.
9 Zahlung
9.1 Zahlungsvarianten
Die Zahlung von Produkten und Dienstleistungen hat im Voraus zu erfolgen (Vorauskasse).
Alle Zahlungsforderungen von Produkten und Dienstleistungen, welche über die Onlineshops von OH Sprinz Schweiz GmbH angeboten werden, macht die OH Sprinz Schweiz GmbH direkt bei der Kundschaft geltend. Die Zahlungen müssen in Schweizer Franken geleistet werden.
Barzahlung ist ausgeschlossen. Der Kundschaft stehen die als Zahlungsmittel im Onlineshop unter „Zahlungsoptionen“ angebotenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Bei Zahlung mit Kreditkarte oder anderen Sofort-Zahlungsmitteln erfolgt die Belastung bei Bestellung.
Bei Vorauskasse erfolgt die Lieferung oder Dienstleistung erst nach Eingang der Zahlung. Sofern die Zahlung nicht innerhalb von 5 Kalendertagen erfolgt, geht OH Sprinz Schweiz GmbH davon aus, dass vom Vertrag zurückgetreten wird. Dem Kunden werden die angefallenen Kosten in Rechnung gestellt.
9.2 Zahlungsverzug
Kommt die Kundschaft ihrer Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, welche die Kundschaft der OH Sprinz Schweiz GmbH unter irgendeinem Titel schuldet, sofort fällig und die OH Sprinz Schweiz GmbH kann diese sofort einfordern und weitere Lieferungen von Produkten oder Montageleistungen an die Kundschaft einstellen.
OH Sprinz Schweiz GmbH erhebt für die 2. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 5.– und für die 3. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 20.–. Bei erfolglosen Mahnungen können die Rechnungsbeträge an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abgetreten werden. In diesem Fall kann zusätzlich ein effektiver Jahreszins von bis zu 15% auf dem geschuldeten Rechnungsbetrag ab Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt werden. Die mit dem Inkasso beauftragte Firma wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.
9.3 Eigentumsvorbehalt
Bestellte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung an OH Sprinz Schweiz GmbH im Eigentum von OH Sprinz Schweiz GmbH. OH Sprinz Schweiz GmbH ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von OH Sprinz Schweiz GmbH nicht zulässig.
10 Vertragsrücktritt und Stornokosten
Bestellungen verpflichten die Kundschaft zur Abnahme der Produkte und Leistungen.
Sofern die Kundschaft nach erfolgter Bestellung vom Vertrag zurücktreten will, sind – nebst der Aufmasskosten, welche in jedem Fall in Rechnung gestellt werden – folgende Stornokosten geschuldet:
- Sobald der Auftrag im System erfasst wurde: Stornokosten von 25% des Bruttoproduktepreises
- Ab Zeitpunkt des Produktiosbeginns: Stornokosten von 50% des Bruttoproduktepreises
- Ab Produktionsende: Stornokosten von 75% des Bruttoproduktepreises
Kommt die OH Sprinz Schweiz GmbH in Lieferverzug, so steht der Kundschaft (ausser bei Spezialbestellungen nach Mass) ab dem 60. Kalendertag seit dem ursprünglich angekündigten Liefertermin das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erstattet OH Sprinz Schweiz GmbH der Kundschaft bereits im Voraus bezahlte Beträge, abzüglich der geleisteten Anzahlung, zurück. Darüberhinausgehende Ansprüche gegenüber OH Sprinz Schweiz GmbH bestehen nicht.
11 Reparatur ausserhalb der Gewährleistung
Die Kosten für eine Reparatur ausserhalb der Gewährleistung gemäss Ziffer 7 gehen zu Lasten des Kunden. Bei Produkten, welche keine feststellbaren Fehler aufweisen oder bei denen der Mangel nicht unter die Gewährleistung gemäss Ziffer 7 fällt, behält sich OH Sprinz Schweiz GmbH vor, die Kosten für die Prüfung des geltend gemachten Mangels sowie die Versandkosten der Kundschaft in Rechnung zu stellen.
12 Weitere Bestimmungen
12.1 Datenschutz
Für die Bearbeitung von Personendaten durch OH Sprinz Schweiz GmbH gilt die Datenschutzerklärung.
12.2 Teilungültigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.
12.3 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen OH Sprinz Schweiz GmbH und der Kundschaft unterstehen materiellem Schweizer Recht. Das Wiener Kaufrecht ist nicht anwendbar.
Es gelten folgende ausschliesslichen Gerichtstände:
Für sämtliche Ansprüche aus Kaufverträgen: Für Klagen von Konsumentinnen und Konsumenten gilt ihr Wohnsitz oder Zürich als Gerichtsstand. In allen anderen Fällen ist Zürich ausschliesslicher Gerichtsstand.
12.4 Urheberrechtlicher Hinweis
Sämtliche Rechte, namentlich Urheberrechte, an diesen AGB liegen bei OH Sprinz Schweiz GmbH.
Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitige Verwendung ist untersagt und nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von OH Sprinz Schweiz GmbH zulässig. Bei einem Verstoss gegen diese Vorgabe behält sich OH Sprinz Schweiz GmbH sämtliche rechtlichen Schritte vor.